Andreas Schneider

Rechtsanwalt und Notar

Angaben gemäß Telemediengesetz

Aufgrund § 5 des Telemedienstgesetzes müssen verschiedene Angaben auf der Homepage veröffentlicht werden, wie folgt:

Anschrift und die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme finden Sie im Impressum.

Die Berufsbezeichnungen lauten Rechtsanwalt und Notar. Die dazu notwendigen Zulassungen sind in der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Hessen, verliehen worden. Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit der Notare ist unter anderem der Präsident des Landgerichts Darmstadt*. Beschwerden über die Tätigkeit als Rechtsanwalt können an die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main**, Beschwerden über die Tätigkeit als Notar an die Notarkammer Frankfurt am Main*** gerichtet werden, deren Mitglied der Rechtsanwalt und Notar jeweils ist.

Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Ausübung des Berufes des Notars finden Sie in der Bundesnotarordnung (BNotO), dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), dem Beurkundungsgesetz (BeurkG), der Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot) sowie den Richtlinien für die Berufsausübung. Diese Texte finden Sie auf der Homepage der Bundesnotarkammer www.bnotk.de unter der Rubrik „Der Notar“ und dann „Berufsrecht“. Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Ausübung des Berufes des Rechtsanwalts, insbesondere die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das Gerichtskostengesetz (GKG) finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtanwaltskammer www.brak.de unter der Rubrik „Für Anwälte", „Berufsrecht“. Aufsichtsbehörden sind die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main**) und die genannten Justizbehörden*). Die Tätigkeit als Schlichter der Gütestelle der Rechtsanwaltskammer Frankfurt ist Teil der Tätigkeit als Anwalt und richtet sich nach weiteren Bestimmungen, insbesondere der Schlichtungs-Ordnung; die Bestimmungen finden Sie auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer Frankfurt www.rechtsanwaltskammer-ffm.de unter der Rubrik „Bürger“, „weitere Streitbeilegungsverfahren".



* Zuständige Amtsbehörden

1. Der Präsident des Landgerichts Darmstadt

    Mathildenplatz 13 und 15, 64283 Darmstadt

2. Der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main

    Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main
  
3. Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa

    Luisenstraße 13, 65185 Wiesbaden

** Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main

   Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main

*** Notarkammer Frankfurt am Main

     Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main